Ferienfreizeiten für lütte Dithmarscher - Informationen für Eltern

Ferienfreizeiten (Plan A)

 

Was bedeutet es, einen geförderten Platz vom Jugendferienwerk zu bekommen?

Für die geförderten Plätze übernimmt das Jugendferienwerk den kompletten Teilnahmebeitrag. 

Die Eltern zahlen nur das Taschengeld für die Kinder.

 

 

Wer kann sich auf einen geförderten Platz vom Jugendferienwerk bewerben?

Die geförderten Plätze werden an Kinder und Jugendliche aus Dithmarschen vergeben, deren Familien Sozialleistungen erhalten: Arbeitslosengeld II / Bürgergeld / Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.

 

Wie kann ich mein Kind für einen geförderten Platz melden?

Eltern können für ihr Kind eine Bewerbung auf einen geförderten Platz in der gewünschten Freizeit beim Kreis einreichen.

Das Bewerbungsformular dafür gibt es hier.

Bitte eine Kopie des aktuellen Bescheids über den Bezug von Sozialleistungen mitsenden. 

 

Bewerbungsformular und Kopie des letzten Bescheides Sozialleistungen bitte senden oder abgeben:

Kreis Dithmarschen, Hilfen im Übergang, Frau Sprick-Zöhner, Am Kleinbahmhof 18-30, 25746 Heide

 

Wie werden die geförderten Plätze besetzt?

Der Kreis besetzt die geförderten Plätze mit den vorliegenden Bewerber*innen.

Falls es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt, wird eine gerechte Auswahl (Alter, Geschlecht und Regionen) getroffen. 

 

Nach der Auswahl wird den Eltern der ausgewählten Bewerber*innen ein geförderter Platz angeboten. Nach der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten werden die ausgewählten Kinder dann den Kooperationspartnern zur Mitfahrt gemeldet. 

 

Tagesaktionen und Kurzfreizeiten (Plan B)

Hierfür melden Sie sich bitte direkt beim Veranstalter / anbietenden Verein, der eigenständig die Plätze vergibt.

Die Eltern bezahlen den Teilnahmebeitrag für ihr Kind / ihre Kinder.

Das Jugendferienwerk fördert die Tagesaktionen und Kurzfahrten finanziell.

 

Die Liste aller Angebote finden Sie hier