Ferienfreizeiten für lütte Dithmarscher - Informationen für Eltern

 

Das Jugendferienwerk bietet geförderte Plätze in Ferienfreizeiten an: 

 

Was bedeutet es, einen geförderten Platz vom Jugendferienwerk zu bekommen?

Für die geförderten Plätze übernimmt das Jugendferienwerk den kompletten Teilnahmebeitrag. 

Die Eltern zahlen nur das Taschengeld für ihr Kind und ggf. eine Anmeldegebühr bei dem durchführenden Verein.

 

Wer kann sich auf einen geförderten Platz vom Jugendferienwerk bewerben?

Die geförderten Plätze werden an Kinder und Jugendliche aus Dithmarschen vergeben, deren Familien Sozialleistungen erhalten: / Bürgergeld / Arbeitslosengeld / Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.

 

Wie kann ich mein Kind für einen geförderten Platz melden?

Eltern können für ihr Kind eine Bewerbung auf einen geförderten Platz in der gewünschten Freizeit abgeben.

Das Bewerbungsformular dafür gibt es ab dem 01.03.2024 auf dieser Seite.

 

Wie werden die geförderten Plätze besetzt?

Der Kreis trifft eine Auswahl aus den eingegangenen Bewerbungen und besetzt die geförderten Plätze.

Falls es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt, wird eine Auswahl nach den Kriterien Alter, Geschlecht und Region vorgenommen.

 

Nach der Auswahl wird den Eltern der ausgewählten Bewerber*innen ein geförderter Platz angeboten. Nach der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten werden die ausgewählten Kinder dann den Kooperationspartnern zur Mitfahrt gemeldet. 

Alle Eltern erhalten eine Rückmeldung (Zu- oder Absage) auf ihre Bewerbung.

 

Die Infos zu den zur Verfügung stehenden geförderten Plätzen in den Ferienfreizeiten 2024 finden Sie hier.

 

Bei Fragen zum Verfahren steht Frau Sprick-Zöhner vom Kreis unter Telefon 0481 - 97 48 50 (vormittags) Ihnen gerne zur Verfügung.