Das Jugendferienwerk bietet geförderte Plätze in Ferienfreizeiten an:
Was bedeutet es, einen geförderten Platz vom Jugendferienwerk zu bekommen?
Für die geförderten Plätze übernimmt das Jugendferienwerk den kompletten Teilnahmebeitrag.
Die Eltern zahlen nur das Taschengeld für ihr Kind und ggf. eine Anmeldegebühr bei dem durchführenden Verein.
Wer kann sich auf einen geförderten Platz vom Jugendferienwerk bewerben?
Die geförderten Plätze werden an Kinder und Jugendliche aus Dithmarschen vergeben, deren Familien Sozialleistungen erhalten: Bürgergeld / Arbeitslosengeld / Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.
Wie kann ich mein Kind für einen geförderten Platz melden?
Eltern können ihr Kind beim jeweiligen Anbieter der Wunsch-Freizeit für einen geförderten Platz anmelden, wenn sie einen aktuellen Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen vorlegen können. Sie bekommen dann kurzfristig Bescheid, ob sie einen geförderten Platz erhalten können.
Wie werden die geförderten Plätze besetzt?
Der Kreis prüft den Nachweis über Sozialleistungen und vergibt die geförderten Plätze.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Sprick-Zöhner vom Kreis unter Telefon 0481 - 97 48 50 (vormittags) gerne zur Verfügung.